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Wechsel der Krankenkasse

Die Krankenversicherungspflichtgrenze ist eine gesetzlich vorgeschrieben Gehaltsgrenze. Erst ab erreichen dieser Gehaltsgrenze ist es einem Angestellten erlaubt, von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln. Die Krankenversicherungspflichtgrenze bezieht sich immer auf das Jahresgehalt eines Angestellten, das einzelne Monatsgehalt hat für sich genommen keinerlei Einfluss. Bei Erreichen dieser Grenze wird einem Versicherten die freie Wahl gelassen: So denn er will kann er natürlich weiterhin Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, eine Pflicht zum Wechsel besteht ausdrücklich nicht. Aus dem Wechsel zu privaten Krankenversicherung ergeben sich für den Versicherungsnehmer jedoch naturgegeben einige Vorteile, so dass ein Wechsel in den meisten Fällen sicherlich sinnvoll erscheint. Nähere Infos finden Sie auf fcg.ag.



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